Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden integrierenden Bestandteil des zwischen der reimann horisberger stewart gmbh (nachfolgend rhs) und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Sämtliche Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen von rhs erfolgen ausschliesslich auf Grundlage des Vertrags und dieser AGB. Diese AGB gehen allfälligen abweichenden allgemeinen Bedingungen des Kunden – vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung vor. Mit der Unterzeichnung dieser AGB erklärt der Kunde sein Einverständnis damit und bestätigt, den Inhalt verstanden zu haben. Mündlichen Vereinbarungen kommt nur Rechtswirksamkeit zu, wenn sie von rhs schriftlich bestätigt werden.

2. Leistungen von rhs im Allgemeinen

rhs erbringt nach den Vorgaben und Wünschen des Kunden Beratungen im Bereich der Verkaufsförderung und Kommunikation und erstellt die dazu benötigten strategischen und grafischen Konzepte. Gemeinsam mit dem Kunden wird im Rahmen von Zielvereinbarungen der beabsichtigte Fortschritt in der Entwicklung des Dienstleistungserzeugnisses definiert.

Art und Umfang der von rhs zu erbringenden Leistungen bemessen sich nach dem individuellen Vertrag.

rhs kann die ihr obliegenden Leistungen persönlich erbringen oder durch Dritte erbringen lassen.

Auf Wunsch des Kunden vermittelt rhs auch weitere Dienstleistungen ausserhalb ihres eigenen Leistungsangebots, sofern diese aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen oder nach dem Gutdünken von rhs für die Zielerreichung förderlich oder nötig sind. Es gelten für diesen Fall die vertraglichen Bestimmungen des jeweiligen Drittanbieters. Die Rechnungsstellung für derartige Dienstleistungen erfolgt direkt über den jeweiligen Anbieter; ansonsten belastet rhs sie dem Kunden mit einem Bearbeitungszuschlag von CHF 50, maximal aber 10% des Rechnungsbetrags des Drittanbieters, weiter.

3. Leistungen von rhs im Besonderen

A. Leistungsumfang

Die von rhs zu erbringenden Leistungen werden in dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag – vorbehältlich einer späteren schriftlichen Vertragsergänzung – abschliessend geregelt.

B. Entwicklung

rhs stellt dem Kunden in regelmässigen Abständen, mindestens aber alle 15 Arbeitstage, ein Informationsprotokoll zu. Dieses dokumentiert den aktuellen Entwicklungsstand des vereinbarten Dienstleistungserzeugnisses und informiert über die anstehenden weiteren Arbeitsschritte. Sofern der Kunde Modifikationen am umschriebenen Entwicklungsstand wünscht, teilt er dies rhs innert 5 Tagen ab Erhalt des jeweiligen Informationsprotokolls mit, ansonsten gilt der jeweilige Entwicklungsstand vom Kunden als genehmigt und das Dienstleistungserzeugnis im dannzumaligen Entwicklungsstand als abgenommen.

Stellt rhs dem Kunden im Informationsprotokoll verschiedene Vorschläge (z.B. des Layouts) zur Auswahl zu, teilt der Kunde vorbehältlich anderslautender Vereinbarung im Einzelfall seine Wahl innert 10 Tagen seit Erhalt des Informationsprotokolls rhs mit. Ansonsten gilt rhs als ermächtigt, für den Kunden die Auswahl nach ihrem Ermessen zu treffen.

Ist ein Pauschalpreis vereinbart, ist im vertraglich vereinbarten Preis pro Informationsprotokoll maximal eine Überarbeitung des dannzumaligen Dienstleistungserzeugnisses durch rhs enthalten. Mit der Erstellung der Überarbeitung gilt das Dienstleistungserzeugnis im überarbeiteten Entwicklungsstand als genehmigt, es sei denn, der Kunde verlange ausdrücklich eine weitere Überarbeitung. Diesfalls hat er rhs den damit entstehenden Mehraufwand zu dem im Vertrag vereinbarten Pauschalpreis zusätzlich zu vergüten, wobei rhs berechtigt ist, die Erbringung des Mehraufwands von der Leistung einer zusätzlichen Akontozahlung abhängig zu machen.

C. Zielvereinbarung

Die Entwicklung des Dienstleistungserzeugnisses folgt in zeitlicher Hinsicht der mit dem Kunden getroffenen Zielvereinbarung. rhs ist jederzeit berechtigt, nach ihrem Gutdünken davon abzuweichen, sofern und soweit es dem Entwicklungsfortschritt förderlich oder aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen nötig ist. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, teilt er dies rhs innert 10 Tagen seit Erhalt des entsprechenden Informationsprotokolls schriftlich und begründet mit, ansonsten er sich mit der Vorgehensweise von rhs einverstanden erklärt.
Allfällige im Vertrag aufgeführte Richttermine sind von rhs unter anderem gestützt auf die Angaben des Kunden approximativ bestimmt worden. Aus der Nichteinhaltung eines Richttermins können keinerlei Ansprüche gegen rhs abgeleitet werden.

4. Leistungen/Pflichten des Kunden

Das mit den Kunden vereinbarte Honorar versteht sich als Nettopreis in Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt. Der Aufwand von rhs wird je nach Vertrag im Stundensatz nach effektivem Aufwand oder pauschal abgerechnet. Der Kunde ist ausdrücklich vorleistungspflichtig.

Ist ein Pauschalhonorar vereinbart und erbringt rhs über das vertraglich vereinbarte Mass hinaus Leistungen, so ist dieser Mehraufwand – vorbehältlich anderer schriftlicher Abmachung – im vereinbarten Preis nicht enthalten und wird zu den im Vertrag umschriebenen Konditionen zusätzlich abgerechnet.
Ein Verrechnungsrecht des Kunden besteht gegenüber Forderungen von rhs nur und insoweit, als Letztere die Gegenforderung schriftlich anerkannt hat oder die Gegenforderung auf einem rechtskräftigen gerichtlichen Urteil beruht.

Der Kunde hat rhs das für die Leistungserbringung benötigte Daten- und Bildmaterial und die Informationen fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Mit der vorbehaltlosen Zurverfügungstellung bestätigt und garantiert er rhs, über die zur Verwendung und Bearbeitung durch rhs oder allfälligen von ihr beigezogenen Drittunternehmungen nötigen vertraglichen und/ oder gesetzlichen Rechte zu verfügen.

Allein der Kunde ist verantwortlich dafür, dass durch den Gebrauch des von ihm zur Verfügung gestellten Daten- und Bildmaterials sowie des durch rhs erbrachten Dienstleistungserzeugnisses keine Rechte Dritter verletzt und keine rechtswidrigen Zwecke verfolgt werden. Dies gilt namentlich für jegliche Art der Verwendung des rhs zur Verfügung gestellten und/oder des von ihr für den Kunden beschafften Bildmaterials, der Registrierung/Konnektierung von Domains, der Publizierung von Webseiten etc. Sollte rhs wegen der Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder weiteren Rechten in Anspruch genommen werden, so sichert der Kunde die vollkommene Schadloshaltung gegenüber rhs zu.

Kommt der Kunde den im Vertrag oder diesen AGB genannten Mitwirkungspflichten nicht nach, insbesondere hält er die ihm obliegenden Fristen zur Stellungnahme nicht ein, oder übergibt er rhs allenfalls vereinbartes Bildmaterial, Daten und Ähnliches nicht fristgerecht, ist rhs nicht mehr weiter an die vertraglich vereinbarten Termine zur eigenen Leistungserbringung gebunden.

5. Fälligkeit/Verzug

Der vertraglich vereinbarte Honoraranspruch von rhs (bei Abrechnung nach Stunden das Richthonorar, je zzgl. MwSt und Auslagen) wird fällig und ist im Voraus zahlbar bei Vertragsabschluss. Ein bei Abrechnung nach Stunden am Ende des Vertragsverhältnisses nicht verbrauchter Rest wird dem Kunden innert 30 Tagen seit Ausstellung der Schlussrechnung zurückerstattet.

rhs ist berechtigt, den Honoraranspruch mittels Akontozahlungen zu den im Vertrag festgelegten Konditionen in Rechnung zu stellen. Vorbehältlich des Zahlungsverzugs gilt diesfalls das noch nicht fakturierte Honorar bis auf Widerruf als gestundet. Die Rechnungen sind ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Die vertraglich vereinbarten Zahlungstermine stellen Verfalltage im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR dar.

Mehrkostenabrechnungen bei Vereinbarung eines Pauschalpreises sind innert 10 Tagen seit Rechnungsstellung zu bezahlen.

In Rechnung gestellte Gebühren und Kosten Dritter werden dem Kunden durch rhs entweder zusätzlich zum eigenen Honorar weiterverrechnet oder zur direkten Zahlung weitergeleitet und sind innert der auf der jeweiligen Rechnung vermerkten Zahlungsfrist zu begleichen.

Im Falle des Zahlungsverzugs ist rhs berechtigt, Verzugszinse in Höhe von 6% auf dem ausstehenden Honoraranspruch geltend zu machen und pro Mahnung CHF 100 zu verrechnen. Die Geltendmachung des weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Übrigen ist rhs bei Zahlungsverzug berechtigt, ihre eigenen Leistungen per sofort bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Honorars einzustellen.

Der mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag gilt bezüglich des vereinbarten Honorars (Pauschalhonorar oder Richthonorar je zzgl. MwSt und ziffernmässig zum Voraus bestimmter Auslagen) als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG.

Bei Zahlungsverzug ist rhs ferner berechtigt, nicht aber verpflichtet, innert 10 Tagen nach erfolgter fruchtloser Nachfristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde schuldet diesfalls rhs nebst dem bereits fakturierten Betrag eine Inkonvenienzentschädigung von 50% des gesamten gemäss Vertrag vereinbarten Honorars zzgl. MwSt und Auslagen.

6. Gewährleistung

Die Leistungen von rhs sind sowohl kreativer und schöpferischer Art (Konzeption, Gestaltung, Design, Layout) als zum Teil auch technischer Natur (Programmierung, technische Umsetzung). Im Konzept- und Kreativbereich ist rhs bemüht, die Wünsche des Kunden – soweit als möglich – umfassend zu berücksichtigen. Im Rahmen der Entwicklung bringt der Kunde mit der Abnahme eines Informationsprotokolls zum Ausdruck, mit den schöpferischen und gestalterischen Leistungen von rhs einverstanden zu sein. Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

Im Übrigen hat der Kunde im Gewährleistungsfall ausschliesslich das Recht, Nachbesserung zu verlangen. Andere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn, rhs gewähre dem Kunden anstelle der Nachbesserung Minderung oder Wandelung.

Der Kunde hat die von rhs erhaltene Leistung, auch wenn sie sich erst im Stadium des Zwischenerzeugnisses befindet, sofort und umfassend zu prüfen und rhs allfällige Mängel, die er geltend zu machen beabsichtigt, umgehend mitzuteilen. Nach Ablauf von 60 Tagen seit Stellung der Schlussrechnung gemeldete Mängel geben nur dann noch Anspruch auf Nachbesserung, wenn der Kunde nachweist, dass der rhs zuzurechnende Mangel bereits bei Erhalt der Leistung bestanden hat.

Jeglicher Gewährleistungsanspruch gegenüber rhs entfällt, wenn der Kunde den von ihr gelieferten Bild- und/oder Datenbestand ohne Zustimmung von rhs umgestaltet oder in irgendeiner Form verändert oder eine Veränderung oder einen Systemeingriff durch Dritte veranlasst oder zulässt.

Die Gewährleistungsansprüche gegenüber rhs verwirken vorbehältlich der schriftlichen Anerkennung oder Behebung durch rhs – auch bei versteckten Mängeln und bei einredeweiser Geltendmachung – in jedem Fall, wenn sie der Kunde nicht innert Jahresfrist ab Datum der Rechnungsstellung gerichtlich geltend macht.

7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von rhs für von ihren Leistungen ausgehende und von ihr zu verantwortende Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Insbesondere übernimmt rhs keine Haftung für die Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und weiteren Rechten Dritter, und zwar weder bei direkter noch indirekter Benutzung von Bild- und Datenmaterial und daraus herrührenden Schäden des Kunden oder Dritten.

Im Übrigen haftet rhs nur für unmittelbare Schäden und nur bis zur Höhe des vom Kunden bereits erhaltenen Entgelts, maximal aber CHF 10'000 pro Vertrag. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich insbesondere auch auf entgangenen Gewinn und den Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten.

Die Haftung von rhs entfällt gänzlich, wenn der Kunde die erbrachten Leistungen ausserhalb des vereinbarten Zwecks verwendet oder sonstwie selber umgestaltet, vertragswidrig verwendet oder konzeptionell anders positioniert.

rhs haftet für das ihr vom Kunden zur Verfügung gestellte Bild- und Datenmaterial weder bei Verlust noch bei Beschädigung. Der Kunde allein ist für entsprechende Sicherungskopien verantwortlich.

Für den Inhalt und die Wahrheit des Leistungserzeugnisses von rhs ist einzig der Kunde verantwortlich.

Für ins Internet eingespielte Daten besteht keine Datensicherheit. Der Kunde akzeptiert dieses Risiko ausdrücklich und erklärt verbindlich, rhs aus datenzerstörenden Vorgängen resultierenden Schäden schad- und klaglos zu halten und gegen rhs keine wie auch immer gearteten Ansprüche zu stellen.

8. Rechte/Ansprüche Dritter

Der Kunde versichert, dass das rhs überlassene oder sonstwie zur Verfügung gestellte Bild- und Datenmaterial sowie Informationen jeglicher Art weder gegen nationales noch internationales Recht verstösst, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Firmen-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht nicht verletzt wird. Der Kunde versichert, dass diese Daten in keiner Weise rechtswidrige Folgen haben oder fremde Rechte verletzen.

rhs ist nicht verpflichtet, überlassenes Bild- und Datenmaterial oder sonstige Informationen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. Dennoch behält sich rhs vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen abzulehnen, wenn diese ihr inhaltlich bedenklich erscheinen. Aus von rhs (präventiv) vorgenommenen Schutzmassnahmen resultierende Kosten und entgangene potenzielle Gewinne sind abschliessend vom Kunden zu tragen.

Sollte rhs in Vertragserfüllung wegen Rechtsverstosses jeglicher Art (insbesondere durch vom Kunden zur Verfügung gestelltes, nicht lizenziertes Bildmaterial und dergleichen) Dritten gegenüber haftbar und/oder strafrechtlich sanktioniert werden, kann sie sich (auch über den gesetzlichen Wortlaut hinaus) am Kunden (inklusive Rechtsverfolgungskosten und allfälligem entgangenem Gewinn) vollumfänglich schadlos halten.

Der Kunde erklärt darüber hinaus in Form eines echten Vertrags zugunsten Dritter (Garantievertrag), für sämtliche Ersatzansprüche Dritter, die aus Verletzung von Immaterialgüter- (insb. Urheberrecht) und Persönlichkeitsrechten herrühren, gegenüber dem Kunden direkt haftbar zu sein.

9. Urheberrechte/Datenschutz

rhs räumt dem Kunden ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an seinen urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf den mit rhs vereinbarten Nutzungszweck. Der Kunde ist zur Weiterlizenzierung nicht berechtigt. Im Widerhandlungsfalle schuldet der Kunde rhs eine Konventionalstrafe im Umfang des fünffachen Werts des vertraglich vereinbarten Entgelts, mindestens aber CHF 30'000. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch rhs bleibt vorbehalten.

Der Kunde ist nicht berechtigt, das von rhs erbrachte Leistungserzeugnis zu verändern. Verändert der Kunde das von rhs erbrachte Leistungserzeugnis trotzdem, insbesondere Bild- und Datenmaterial, so erlischt dadurch jeglicher Anspruch gegenüber rhs.

Sofern der Kunde bis Vertragsschluss nicht schriftlich widerspricht, behält sich rhs vor, Namen, Internetadressen und weitere allgemeine Daten des Kunden in ihrem Portfolio als Referenz zu nennen.

Ohne dass es einer weiteren Vereinbarung bedarf, ist rhs berechtigt, sich auf den von ihr gestalteten Dienstleistungserzeugnissen als Dienstleistungserbringerin zu erwähnen und auf entsprechend von ihr gestalteten Websites einen Hyperlink auf die eigene Website anzubringen.

Die Kundendaten werden im Rahmen der Datenverarbeitung zur Vertragsabwicklung sowie zur vereinfachten Abwicklung künftiger Aufträge gespeichert. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen ist die Erwähnung des Kunden im Portfolio von rhs, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

10. Schlussbestimmungen

Die Ungültigkeit/Nichtigkeit einzelner Bestimmungen oder Teile dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der ungültige/nichtige Teil ist diesfalls durch diejenige Regelung zu ersetzen, die der ursprünglichen Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Für sämtliche Streitigkeiten ist das ordentliche Gericht am Sitz von rhs zuständig. rhs ist an Stelle dessen auch berechtigt, das ordentliche gesetzliche Gericht am Sitz/Wohnsitz des Kunden anzurufen.

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

 

Unsere AGBs als Download (PDF 76KB)

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